Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2006 | Prophylaxebehandlung

    Privatliquidation des mehrmaligen PSI innerhalb von zwei Jahren bei Kassenpatienten?

    Frage: „Wie kann eine wiederholte Ermittlung des PSI-Index innerhalb von zwei Jahren beim Kassenpatienten privat liquidiert werden?“  

     

    Antwort: Zur privaten Berechnung des PSI enthält weder die GOZ noch die GOÄ eine Gebührenziffer mit exakter Leistungsbeschreibung. Da der Index erst nach dem In-Kraft-Treten der GOZ im Jahr 1988 entwickelt wurde, rechnet man ihn am besten analog gemäß § 6 Abs. 2 GOZ ab. Mögliche Analogpositionen sind die GOZ-Nr. 100 oder die Nr. 400. Für die GOZ-Nr. 400 spricht, dass ihr Ansatz von Zahnärztekammern empfohlen wird.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 14 | ID 84835