01.01.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Muss GOZ-Nr. 800 berechnet werden, um Leistungen der Funktionsanalyse berechnen zu können?
Frage: „Privatversicherer und Beihilfestellen erstatten keine Leistungen zur Funktionsanalyse im Rahmen von Zahnersatz ohne vorhergehende Berechnung der GOZ-Nr. 800. Unserer Ansicht nach ist die Befunderhebung aus zahnmedizinischer Sicht jedoch nicht notwendig und verursacht zusätzlich nicht unerhebliche Kosten. Mit welchen Argumenten kann der Auffassung der Beihilfestellen begegnet werden?“
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig