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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Kann GOZ-Nr. 330 für eine Lappenoperation angesetzt werden?

    | Frage: „Nach einer Lappenoperation habe ich bei einem Privatpatienten die GOZ-Nr. 330 (Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff) berechnet. Die Privatversicherung meines Patienten möchte jedoch nur die Nr. 415 erstatten. Was kann ich tun?“ |