01.04.2003 · Fachbeitrag · Privatliquidation
GOZ-Nr. 218 statt Nr. 209 für dreiflächige Aufbaufüllung bei Präparation eines Brückenpfeilers?
Frage: „Die private Krankenversicherung eines unserer Patienten weigert sich, die Kosten für eine dreiflächige Aufbaufüllung nach der GOZ- Nr. 209 zu übernehmen, die im Zusammenhang mit der Präparation eines Brückenpfeilers erbracht wurde, und verlangt statt dessen den Ansatz der Nr. 218. Ist das korrekt?“
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