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  • 03.11.2008 | Privatliquidation

    Der Referentenentwurf zur neuen GOZ, Teil 1: Alle wichtigen Änderungen im Überblick

    Ende Oktober hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für eine neue GOZ vorgelegt. Während der im vertragszahnärztlichen Bereich geltende Bema zuletzt 2004 überarbeitet wurde und somit hier die medizinische, technische und wirtschaftliche Entwicklung in der Zahnheilkunde berücksichtigt werden konnte, wurde das Gebührenverzeichnis der GOZ seit 1988 inhaltlich nicht verändert und liegt heute weit hinter dem Stand der Entwicklung zurück.  

     

    Der Entwurf des Gebührenverzeichnisses baut maßgeblich auf den Strukturen des Bema auf. Ausgangspunkt des Bewertungsgefüges sind die Bewertungsrelationen des Bema. Weil es in der GOZ – im Gegensatz zum Bema – nur einen einheitlichen Punktwert geben wird, werden die Bewertungszahlen der prothetischen und kieferorthopädischen Leistungen in der neuen GOZ entsprechend der in der vertragszahnärztlichen Vergütung durchschnittlich niedrigeren Punktwerte für diese Leistungen angepasst.  

     

    Den Referentenentwurf im vollen Wortlaut können Sie im Online-Service (www.iww.de; in „myIWW“ einloggen) unter der Rubrik „Beschlüsse, Verordnungen und Entwürfe“ aufrufen.  

    Der Paragrafenteil der neuen GOZ

    Der Anwendungsbereich der GOZ ist unverändert geblieben: Die GOZ lässt Vergütungen der beruflichen zahnärztlichen Leistungen nur in dem von ihr vorgegebenen Rahmen zu; daneben können lediglich die „geöffneten“ Bereiche der GOÄ angewandt werden. Während der Bema im vertragszahnärztlichen Bereich die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen regelt, gilt die GOZ für die privatzahnärztlichen Leistungen.