Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2006 | Privater Heil- und Kostenplan

    Inwieweit muss der Zahnarzt den Patienten über Fragen der Kostenerstattung aufklären?

    Immer wieder stellt sich vor einer umfangreichen zahnärztlichen Behandlung, bei der der Patient möglicherweise einen Teil der Kosten selbst bezahlen muss, die Frage, inwieweit der Zahnarzt zu einer Aufklärung über die finanziellen Folgen und insbesondere über Fragen der Erstattung verpflichtet ist. In diesem Beitrag zeigen wir daher auf, was zu beachten ist.  

    Kostenaufklärung gehört nicht zur zahnärztlichen Behandlung

    Präzise Aussagen zu diesem Thema hat das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 23. März 2005 (Az: 5 U 144/04; Urteil unter www.iww.onlineservice.de, Abruf-Nr. 053380) gemacht. Demnach handelt es sich bei der Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung nicht um einen Bestandteil der zahnärztlichen Behandlung, sondern allenfalls um eine Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag. Nach Auffassung der Richter muss der Umfang der Aufklärung daher keinesfalls so weit gehen wie bei der zahnmedizinischen Belehrung über Alternativen, mögliche Risiken und die Prognose einer geplanten zahnärztlichen Behandlung.  

    Kostenerstattung ist Angelegenheit zwischen Patient und Versicherung

    Zwar darf der Zahnarzt dem Patienten hinsichtlich der entstehenden Kosten nicht bewusst falsche Angaben machen oder ihm gar wider besseres Wissen versprechen, die Erstattung sei sichergestellt. Er ist aber keinesfalls verpflichtet, sich selbst wegen der Übernahme der Behandlungskosten oder sonstiger rechtlicher Fragen mit der Versicherung in Verbindung zu setzen oder sich gar in irgendeiner Weise persönlich darum zu kümmern.  

     

    Dies ist nach Auffassung der Kölner Richter eindeutig Sache des Patienten. Der Patient muss die finanzielle Situation vor Beginn der Behandlung klären, indem er beispielsweise eine verbindliche Erklärung seiner Versicherung zur Kostenübernahme abwartet, um auf diese Weise die eigene finanzielle Belastung beurteilen zu können. Begründung: