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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Eingliederung einer Brücke mit Stressgeschiebe: So wird abgerechnet

    von Angelika Schreiber, Hockenheim

    | Sogenannte Stress- oder Torsionsgeschiebe werden vor allem bei Zahnbrücken mit großer Spannweite im UK-Seitenzahnbereich eingesetzt, um eine starre Verbindung des Brückenzwischengliedes mit den Brückenpfeilern zu vermeiden und somit Spannungsfreiheit zu gewährleisten. Was bei der Abrechnung solcher Fälle zu beachten ist, wird im folgenden Praxisfall erörtert. |

    Der Praxisfall

    Ein gesetzlich versicherter Patient stellt sich nach dem Verlust der Zähne 34, 35, 36 zur Untersuchung und Zahnersatzberatung in der Praxis vor. Der Oberkiefer ist bis auf die Weisheitszähne vollständig bezahnt. Im Unterkiefer fehlen ebenfalls die Weisheitszähne. Alle Zähne des OK und UK sind vital. Es liegt keine parodontale Schädigung vor. Die röntgenologische und klinische Diagnostik zeigt keine Auffälligkeiten.

     

    Zunächst wird der Patient ausführlich über die Behandlungsmöglichkeiten beraten. Eine implantatgetragene Versorgung kommt für ihn aus Kostengründen nicht infrage. Er wünscht eine möglichst kostengünstige Brücke zum Ersatz der fehlenden Zähne.