Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.07.2010 | Neue Behandlungsmethoden

    Die analoge Berechnung präendodontischer Rekonstruktionen: Was ist zu beachten?

    von Stephanie Schampel, Zahnärztekammer Hamburg

    Eine notwendige präendodontische dentinadhäsive Aufbaurekonstruktion (Aufbau vor endodontischen Behandlungen) ist in der Systematik des Bema für den gesetzlich versicherten Patienten nicht vorgesehen und daher eine reine Privatleistung. Eine Mehrkostenvereinbarung nach § 28 SGB V mit dem Patienten zu treffen ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Mit dem GKV-Patienten muss daher im Falle der Notwendigkeit einer präendodontischen Rekonstruktion eine Vereinbarung nach § 4 (5) BMV-Z und § 7 (7) EKV-Z getroffen werden.  

    Präendodontischer Aufbau vereinfacht die Trockenlegung

    Ist eine Zahnkrone durch karies- oder traumabedingte Zerstörung stark geschädigt, dann ist mitunter eine endodontische Versorgung zur Erhaltung des Zahnes vor einer Wurzelbehandlung unumgänglich. Die Substanzdefekte reichen oftmals bis unter das Zahnfleischniveau. Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) hat in einer Stellungnahme empfohlen, dass jede Wurzelbehandlung unter Kofferdam-Abdeckung erfolgen solle. Eine - weitere - Kontamination des Wurzelkanalsystems über Atemluft und Speichel, die beide Mikroorganismen enthalten, soll somit verhindert werden.  

     

    Die empfohlene Abdeckung ist bei derart angegriffenen Zähnen häufig schwierig zu verankern. Ist die Zahnkrone weitgehend zerstört, stellt ein präendodontischer Aufbau mitunter die einzige Möglichkeit dar, eine ausreichende Retention und Abdichtung zur Fixierung des Kofferdams sowie zur Führung der endodontischen Instrumente zu schaffen. Der Aufbau erleichtert außerdem die Längenbestimmung der Wurzelkanäle und vereinfacht die Trockenlegung eines aufgebauten Zahnes.  

    Dentinadhäsive im Jahre 1988 noch nicht entwickelt

    Die GOZ trat in im Jahre 1988 in Kraft. Zu dieser Zeit basierten die Verarbeitungstechniken für Komposite auf der Schmelz-Ätz-Technik. Die heute zusätzlich eingesetzten Dentinadhäsive befanden sich noch in der Entwicklung. In den letzten Jahren ist es bei Kompositen und deren Verarbeitungstechnik zu grundlegenden Neuentwicklungen gekommen. Die präendodontische Rekonstruktion wird unter Anwendung von Adhäsivsystemen mit der vorhandenen Zahnhartsubstanz (Dentin) verbunden. Die Dentinadhäsivtechnik schont die Zahnhartsubstanz und stabilisiert den aufgebauten Zahn. Die Verbesserung der werkstofflichen Eigenschaften und die Neuentwicklung von Adhäsivsystemen erlauben inzwischen eine ausreichende Abdichtung und Haftung nicht nur am Schmelz, sondern auch im Dentin.