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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · LSG Baden-Württemberg

    Auch Bema-Nr. 54 c nur einmal je Zahn berechnungsfähig

    Können Wurzelspitzenresektionen bei mehrwurzeligen Zähnen je Wurzelspitze oder nur einmal je Zahn berechnet werden? Diese Frage schien seit einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahre 1998 (Az: B 6 KA 34/97 R) abschließend geklärt: „je Zahn“, so lautete der Urteilsspruch des höchsten deutschen Sozialgerichts.