01.08.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Kompositfüllungen bei Amalgamunverträglichkeit zu Lasten der Krankenkasse abrechenbar?
Frage: "Sind Kompositfüllungen nach den Bema-Nrn. 13 e, f und g, sofern bei Amalgamunverträglichkeit ein Allergiepass vorliegt, mehrflächig und okklusionstragend zu Lasten der Krankenkasse abrechenbar? Wie weit muss der Zeitpunkt zu den zuletzt gelegten Füllungen zurückliegen?"
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