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  • 01.12.2008 | Laborabrechnung

    Laborabrechnung in Verbindung mit dem Bema, Teil 9: Die Versorgung mit Aufbissbehelfen

    Dieser Teil unserer Beitragsserie (zu den Teilen 1 bis 8 siehe „Abrechnung aktuell“ Nrn. 10/2007 bis 9/2008) befasst sich mit zahntechnischen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Aufbissbehelfen anfallen können.  

     

    Für die Abrechnung von Materialkosten (Abformmaterial, Bissnahmematerial oder Kunststoffe) gelten regionale Unterschiede, die bei der zuständigen KZV zu erfragen sind.  

     

    Vorbereitende Maßnahmen

    Bema-Nr. 7b  

    Abformung und Bissnahme für das Einstellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung sowie schriftliche Niederlegung  

    Die Leistung ist nur abrechnungsfähig, wenn mit der Herstellung der Modelle eine notwendige diagnostische Auswertung und Planung verbunden ist. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist zu beachten. Folgende zahntechnische Leistungen kommen im Zusammenhang mit der Bema-Nr. 7b zum Ansatz:  

     

    BEL-Nr. 0010  

    Modell