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  • · KZBV-Statistik

    KZBV Jahrbuch 2019: Trend zu weniger Füllungen ist ungebrochen

    Bild: ©Rawpixel Ltd. - adobe.stock.com

    | Jüngst veröffentlichte die KZBV das „Jahrbuch 2019“ ( iww.de/s3220 ) mit vielen Zahlen und Informationen rund um die vertragszahnärztliche Versorgung, darunter auch Abrechnungs- und Einzelleistungsstatistiken zu den verschiedenen Behandlungsbereichen der Zahnarztpraxis. Ein Ergebnis daraus ist, dass der Trend zu immer weniger Füllungen weiter anhält und sich sogar von 2017 auf 2018 mit einem Rückgang je Mitglied von 1,7 Prozent noch etwas verstärkt hat. Was sonst noch zur zahnärztlichen GKV-Abrechnung interessant und wichtig ist, hat AAZ nachfolgend zusammengefasst. |

    Aufteilung zahnärztlicher Ausgaben

    Die Ausgaben für die zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz der über die KZVen mit den Primär- und Ersatzkassen abgerechneten Beträge sind in 2018 gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 2,13 Prozent auf 13.808 Mio. Euro gestiegen. Bei der Aufteilung auf die einzelnen Behandlungsbereiche haben sich im Jahr 2018 gegenüber 2017 nur geringfügige Verschiebungen ergeben. Sie stellt sich wie folgt dar:

     

    • Aufteilung der zahnärztlichen Ausgaben im Jahr 2018
    Behandlungsbereich
    Euro (Mio.)
    %

    Konservierende und chirurgische Behandlung (ohne IP)

    8.094

    58,6 %

    Zahnersatz (Festzuschüsse, ohne andersartigen ZE)

    2.958

    21,4 %

    Kieferorthopädie

    1.185

    8,6 %

    Individualprophylaxe

    541

    3,9 %

    Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen

    527

    3,8 %

    Parodontalbehandlung

    503

    3,7 %

    Zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz

    13.808

    100,0 %

     

    Zentrale Ergebnisse aus der Einzelleistungsstatistik

    Die Einzelleistungsstatistiken für die Bereiche der konservierenden und chirurgischen Behandlung, Prothetik, Kieferorthopädie und Parodontalbehandlung ermöglichen Rückschlüsse auf die Entwicklung in den Leistungsbereichen. Es empfiehlt sich, die Werte der KZBV-Statistik mit denen der eigenen Zahnarztpraxis zu vergleichen und ggf. ‒ z. B. bei allzu deutlichen Abweichungen von den KZBV-Durchschnitten ‒ das Abrechnungsverhalten zu ändern.

     

    Konservierende und chirurgische Behandlung

    Im längerfristigen Rückblick ist die Zahl der Füllungen bei GKV-Versicherten in den letzten 10 Jahren um 13 bzw. um 1,4 Prozent pro Jahr und in den letzten 20 Jahren sogar um 28 Prozent zurückgegangen. Die Einzelleistungsstatistik im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung für das Jahr 2018 weist für die GKV eine Zahl von 49,7 Mio. Füllungen aus.

     

    Zum 01.07.2018 sind die Abrechnungsbestimmungen zu den BEMA-Nrn. 13e‒g geändert worden, sodass auch bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren eine Versorgung mit Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich abrechnungsfähig ist. Außerdem wurde die neue Nr. 13h für eine mehr als dreiflächige Füllung im Seitenzahnbereich in den BEMA aufgenommen (siehe auch AAZ 09/2018, Seite 3 ff.). Sie wurde 29.800 Mal im 2. Halbjahr 2018 abgerechnet. Zum Vergleich: Die mehr als dreiflächige Füllung entsprechend BEMA-Nr. 13d wurde in demselben Zeitraum knapp 3 Mio. Mal abgerechnet. Statistisch gesehen spielen die Nrn. 13d‒h mit einem Anteil von rund 0,7 Prozent am gesamten Punktevolumen aus der konservierend-chirurgischen Behandlung eine eher untergeordnete Rolle.

     

    Die Zahl der Extraktionen je Mitglied verringerte sich im Jahr 2018 gegenüber 2017 um 1,5 Prozent. Dies wird im KZBV-Jahrbuch ‒ wie auch der kontinuierliche Rückgang an Füllungen ‒ als Indiz für eine verbesserte Mundgesundheit in Deutschland gewertet.

     

    Bei der Erhebung des Parodontalen Screening Index (PSI) ist seit 2004 ein deutlicher Zuwachs zu erkennen (plus 44,3 Prozent je Mitglied, was ein jährliches Plus von 2,7 Prozent bedeutet).

     

    In der nachfolgenden Tabelle sind die 10 im Jahr 2018 am häufigsten abgerechneten konservierend-chirurgischen Leistungen aufgeführt, in der Tabelle darunter noch weitere Füllungspositionen. In der Summe machen die Füllungspositionen noch immer einen erheblichen Anteil an den Gesamtpunkten aus konservierend-chirurgischer Behandlung aus ‒ nämlich ca. 25 Prozent allein aus den Nrn. 13a‒d (F1‒F4).

     

    • Die 10 BEMA-Positionen mit den höchsten relativen Häufigkeiten
    BEMA-Nr.
    Leistung
    Häufigkeit je 100 Fälle
    Anteil an den Gesamtpunkten aus kons./chir. Behandlung

    01

    U

    Untersuchung

    66,1

    13,8 %

    Ä1

    Ber

    Beratung

    40,5

    4,2 %

    40

    I

    Infiltrationsanästhesie

    37,3

    3,5 %

    107

    Zst

    Entfernen harter Zahnbeläge

    36,0

    6,7 %

    8

    ViPr

    Sensibilitätsprüfung der Zähne

    25,0

    1,7 %

    12

    bMF

    Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

    23,6

    2,7 %

    105

    Mu

    Lokale medikamentöse Mundschleimhautbehandlung

    22,5

    2,1 %

    13b

    F2

    Zweiflächige Füllung

    21,6

    9,8 %

    Ä925a

    Rö2

    Röntgendiagnostik der Zähne, bis zwei Aufnahmen

    19,7

    2,8 %

    04

    PSI

    Erhebung des PSI-Codes

    18,3

    2,1%

     
    • Weitere BEMA-(Füllungs-)Positionen mit hohem Anteil an den Gesamtpunkten
    BEMA-Nr.
    Leistung
    Häufigkeit je 100 Fälle
    Anteil an den Gesamtpunkten aus kons./chir. Behandlung

    13a

    F1

    Füllung, einflächig

    14,1

    5,2 %

    13c

    F3

    Füllung, dreiflächig

    9,9

    5,7 %

    13d

    F4

    Füllung, mehr als dreiflächig

    6,4

    4.3 %

     

    Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

    Im Jahr 2018 wurden je 100 ZE-Fällen 49,5 Einzelkronen, 11,9 Brücken, 6,9 Totalprothesen und 9,1 Modellgussprothesen abgerechnet. Die Häufigkeit der Reparaturen lag im Jahr 2018 bei 67,3 je 100 Fälle.

     

    Die Veränderungen beim Vergleich der relativen Häufigkeiten seit 2006 zeigen: Bei Einzelkronen, Brückenversorgungen und den Teleskopen gab es Zunahmen; Modellgussprothesen und Wiederherstellungen hingegen sind rückläufig. Dies bestätigt den anhaltenden Trend hin zu mehr festsitzenden Versorgungsformen und weniger Versorgungen mit herausnehmbarem Zahnersatz.

     

    • Häufigkeit der Zahnersatz-Versorgungsformen (Jahre 2006 und 2018)
    Versorgungsform
    Häufigkeit je 100 Fälle
    Vergleich
    2018 mit 2006

    2018

    2006

    Wiederherstellungen

    67,3

    71,1

    - 5,3 %

    Einzelkronen

    49,5

    42,7

    + 15,9 %

    Brücken

    11,9

    11,3

    + 5,3 %

    Teleskope

    7,0

    6,6

    + 6,1 %

    Prothesen

    9,1

    7,8

    + 16,7 %

    Total-/Cover-Denture-Prothesen

    6,9

    6,7

    + 3,0 %

    Interimsprothesen

    6,3

    4,8

    + 31,3 %

     
    • Befund-Positionen mit den höchsten relativen Häufigkeiten 2018
    Alte Bundesländer
    Neue Bundesländer

    Befund-Nr.

    Häufigkeit je 100 Fälle

    Befund-Nr.

    Häufigkeit je 100 Fälle

    1.1

    47,4

    1.1

    37,0

    1.3

    27,9

    1.3

    23,3

    6.8

    21,7

    6.8

    14,3

    2.7

    17,5

    2.7

    13,6

    1.4

    9,6

    6.4

    11,2

    6.7

    8,6

    6.1

    10,0

    6.1

    8,2

    6.6

    8,7

    2.1

    7,7

    1.4

    8,3

    3.1

    6,9

    6.4.1

    7,6

    6.6

    6,9

    3.1

    7,1

     

    Bonusregelungen/Härtefälle

    Eine Aufteilung der abgerechneten Festzuschüsse, bezogen auf die Bonusregelung, zeigt bei den über die KZVen abgerechneten Zahnersatzfällen (ohne andersartige Versorgungen), dass im Jahr 2018

    • 10,7 Prozent der Fälle der Härtefallregelung unterlagen,
    • 45,8 Prozent der Fälle einen Bonus von 30 Prozent und
    • 8,1 Prozent der Fälle einen Bonus von 20 Prozent erhalten haben.

     

    Der Anteil der Fälle ohne Bonus belief sich im Jahr 2018 auf rund 35,2 Prozent. Somit wurden nur etwa zwei Drittel der Fälle im Rahmen der Härtefallregelung bzw. der Bonusregelung abgewickelt.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 3 | ID 46283105