Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2006 | Koservierend-chirurgische Behandlung

    Abrechnung einer Mukozele in der Schleimhaut?

    Frage: Wie ist eine Mukozele in der Schleimhaut (Lippe, Wange etc.) abrechenbar?“  

     

    Antwort: Die Mukozele in der Schleimhaut (Lippe, Wange) liegt in der Schleimhaut und nicht – wie Zysten – im Knochen. Deshalb kommen zur Abrechnung in Frage:  

     

    1. Bema-Nr. 50/Exz2: Exzision einer Schleimhautwucherung (zum Beispiel lappiges Fibrom, Epulis), bewertet mit 37 Punkten.
    2. GOÄ-Nr. 2404: Exzision einer größeren Geschwulst (zum Beispiel Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom), bewertet mit 62 Punkten.

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 14 | ID 84860