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  • 31.05.2011 | Konservierend-chirurgische Leistungen (KCH)

    Praxistipps zum Umgang mit dem neuen
    Abrechnungsmodul

    Wir haben Sie in „Abrechnung aktuell“ Nrn. 1 und 2/2011 über die Änderungen im KCH-Abrechnungsmodul für den Datenträgeraustausch (DTA) informiert. Neu ist seit Jahresbeginn zum Beispiel, dass Leistungen bis zu acht Quartale rückwirkend betrachtet werden, was sich besonders auf die Abrechenbarkeit von Füllungen auswirken kann. Hier spielt das Feld „KZV-interne Mitteilung“ im Abrechnungsprogramm eine herausragende Rolle. Da manche Leistungen erst abrechnungsfähig werden können, wenn hierfür sachgerechte Begründungen vorliegen, kann der Zahnarzt seiner KZV zu der jeweiligen Leistung eine Mitteilung übermitteln.  

     

    KZV-interne Mitteilung - leistungsbezogen

    Für den Fall, dass diese Leistung vom KCH-Abrechnungsmodul für die sachlich/rechnerische Prüfung in der KZV einen Hinweis bekommen hat, kann hier von der Praxis die Besonderheit beschrieben werden, weshalb die Abrechnung dieser Leistung trotzdem vertragsgerecht sein soll.  

     

    Beispiele

    Sollte bei Abrechnung der Ä1 eine Unterschreitung der 18-Tage-Frist vorliegen, weil die aktuelle Behandlung über den letztmalig erhobenen Befund hinausgeht, kann dies kurz dargelegt werden.  

     

    Sollte ausnahmsweise die Abrechnung nach Nr. 34 (Med) in mehr als drei Sitzungen erforderlich sein, kann dies kurz begründet werden. Allerdings wird die Handhabung der Abrechnung der Med bei mehr als dreimaliger Abrechnung unterschiedlich ausgelegt; einige KZVen erkennen ausschließlich die Abrechnung von bis zu drei Med an.  

     

    Das Feld ist auch für eine kurze Mitteilung zur Abrechnung von Wurzelrestentfernungen verwendbar - zum Beispiel warum kein zeitlicher Zusammenhang zur eigentlichen Zahnextraktion besteht. Oder wenn Anästhesien wegen lang dauernden Eingriffen ein zweites Mal abgerechnet werden, kann dies mit „lange Dauer“ mitgeteilt werden.  

     

    Tipps zu häufig vorkommenden Prüffeststellungen

    Nachfolgend gehen wir auf die Problematik bei den am häufigsten vorkommenden Feststellungscodes auf Leistungsebene ein: