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  • 02.02.2009 | Konservierend-chirurgische Leistungen

    Abrechnung der Entfernung eines Pulpapolypen aus einem trepanierten Zahn?

    Frage: „Bei einer achtjährigen Patientin trepanierten wir einen Zahn. Nach etwa drei Monaten kam sie wieder mit Schmerzen an dem gleichen Zahn. Wir setzten eine Oberflächenanästhesie und entfernten aus dem trepanierten Zahn einen Pulpapolypen. Was kann man dafür abrechnen?“  

     

    Antwort: Die Oberflächenanästhesie ist eine außervertragliche Leistung und muss bei gesetzlich versicherten Patienten als eine reine Privatleistung abgerechnet werden. Somit fällt für die Oberflächenanästhesie bei Kassen- und Privatpatienten die GOZ-Nr. 008 einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich an.  

     

    Ein Pulpapolyp besteht in der Regel aus hyperplastischem Granulationsgewebe. Für die Entfernung eines Pulpapolypen empfehlen wir die Bema-Nr. 49 (Exz1, Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes). Bei einem Privatpatienten ist dies GOZ-Nr. 307 (Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbstständige Leistung, je Exzision) .