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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Verwendung der alten Brücke als Provisiorium - kann Bema- Nr. 19 b angesetzt werden?

    | Frage: „Bei einem Kassenpatienten musste eine neue Brücke angefertigt werden. Da die alte vorhandene Brücke bei der EKr nicht zerstört wurde, konnte diese nach Unterfütterung mit Kunststoff als Provisorium benutzt werden. Kann hier die Bema- Nr. 19 b trotzdem abgerechnet werden?“ |