01.12.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Stark atrophierter Kiefer - kann Bema-Nr. 101 berechnet werden?
Frage: „Reicht es zur Berechnung der Bema-Nr. 101 a/b aus, dass ein Kiefer stark atrophiert ist und eventuell noch Extraktionswunden vorhanden sind, oder müssen große Defekte (angeboren, unfallbedingt oder durch große chirurgische Eingriffe wie Tumoroperationen entstanden) vorhanden sein?“
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