01.06.2001 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Neue Abrechnungsmodalitäten zu Suprakonstruktionen treten am 1. Juli in Kraft
Bereits in unserer April-Ausgabe hatten wir Sie darüber informiert, dass GKV-Versicherte seit dem 24. März Anspruch auf Erstattung der Kosten für Suprakonstruktionen (implantatgestützter Zahnersatz) haben, sofern einer der vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in den Zahnersatz-Richtlinien festgelegten Ausnahmefälle vorliegt. Der Wert dieser Information war allerdings beschränkt, denn zu diesem Zeitpunkt waren Abrechnungsmodalitäten für diese Ausnahmeindikationen noch nicht festgelegt.
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