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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Liegt ein Verstoß gegen die Richtlinien zur systematischen PAR-Behandlung vor?

    | Frage: „In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer PAR-Behandlung, das heißt in derselben Sitzung wie die Kürettage, habe ich bei mehreren Patienten Füllungen gelegt. Das geschah, um die ohnehin notwendige Anästhesie auszunutzen, also durchaus aus wirtschaftlichen Gründen. Dieses Vorgehen wurde jedoch vom Prüfungsausschuss als Verstoß gegen die Richtlinien zur systematischen PAR-Behandlung gewertet, woraufhin eine erhebliche Honorarkürzung vorgenommen wurde. Ich bitte hierzu um Ihre Stellungnahme.“ |