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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Die prothetischen Gebührenpositionen des Bema - Abrechnung der Bema-Nr. 97

    | Die totale Prothese stellt neben der abnehmbaren Brücke die einzige Form herausnehmbaren Zahnersatzes dar, bei der die Bema-Nr. 96 nicht zum Ansatz kommt. Die Nr. 97 umfasst die gesamte Anfertigung vom anatomischen Abdruck über die Relationsbestimmung bis hin zur Eingliederung und zu eventuell notwendigen Nachkontrollen. |