01.07.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Die prothetischen Gebührenpositionen des Bema - Abrechnung der Bema-Nr. 97
Die totale Prothese stellt neben der abnehmbaren Brücke die einzige Form herausnehmbaren Zahnersatzes dar, bei der die Bema-Nr. 96 nicht zum Ansatz kommt. Die Nr. 97 umfasst die gesamte Anfertigung vom anatomischen Abdruck über die Relationsbestimmung bis hin zur Eingliederung und zu eventuell notwendigen Nachkontrollen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig