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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Die neuen Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern im BEMA ‒ ein Beispielsfall

    | In AAZ 07/2019, Seite 2 ff., wurden Ihnen die neuen BEMA-Positionen zu Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern vorgestellt, die anlässlich der Bekämpfung der „Early Childhood Caries“ eingeführt wurden und seit dem 01.07.2019 berechnungsfähig sind. Nun wird an einem praktischen Fall aufgezeigt, wie die Umsetzung dieser neuen Gebührenpositionen in Ihre laufende Abrechnung und Terminplanung erfolgen kann. |

    Der Behandlungsfall

    Die Eltern von David Musterkind, geboren am 20.01.2019, haben sich bei ihrem Zahnarzt schon kurz nach der Geburt über die zur Verfügung stehenden Vertragsleistungen informiert. Daher wissen sie auch, dass zum 01.07.2019 neue Kassenleistungen in Kraft getreten sind.

     

    Sie haben gemeinsam entschieden, ihrem Kleinen von Anfang an die optimale zahnmedizinische Versorgung zukommen zu lassen. Daher findet die erste Vorstellung beim Zahnarzt bereits im 7. Lebensmonat statt. Die Milch-1er und die Zähne 72, 82 sind vorhanden.