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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Ausnahme von der Regel „2 nebeneinanderstehende Zähne = 1 I“ möglich?

    | Frage: „Bei schmerzhafteren Behandlungen - zum Beispiel PAR-Behandlungen mit Aufklappung des Zahnfleisches - kann es erforderlich sein, eine Infiltrationsanästhesie pro Parodontium zu verabreichen; unter Umständen sogar zwei (bukkal und palatinal), um den Patienten schmerzfrei behandeln zu können. Die Krankenkassen sehen jedoch nur eine Infiltrationsanästhesie für jeweils zwei nebeneinander liegende Zähne vor, was in Fällen wie den oben geschilderten absolut nicht ausreicht. Aktuell weigert sich eine gesetzliche Krankenversicherung, die medizinisch notwendigen zusätzlichen Anästhesien zu übernehmen. Wie sollte man sich in einem solchen Fall gegenüber der Krankenkasse verhalten?“ |