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  • 01.03.2011 | Honorarverluste vermeiden

    Nutzen Sie Abrechnungsstatistiken, um Ihre Praxis weiterzuentwickeln!

    Der Umgang mit Zahlen macht nicht jedem gleich viel Spaß. Will man jedoch seine Praxis weiterentwickeln, stellen Statistiken zunächst die Ausgangsbasis dar. Und anhand von neuen Vorgaben können dann Ziele festgelegt werden. Damit die Beschäftigung mit den Daten nicht zu arbeitsaufwendig wird, sollten nur Statistiken genutzt werden, die aus der Praxis-EDV ohne große Umstände gewonnen werden können. Nachfolgend stellen wir Ihnen beispielhaft einige statistische Auswertungen vor.  

    Vergleich der Einnahmen über die KZV zu den Eigenanteilen

    Ein wertvolles Hilfsmittel ist das KZBV-Jahrbuch. Laut dem KZBV-Jahrbuch 2008 liegt der Anteil der Erträge, die von der KZV gezahlt werden, bei 49,5 Prozent in den alten Bundesländern (65,3 Prozent in den neuen Bundesländern). Der Anteil der durch die Patienten direkt geleisteten Zahlungen - inklusive der ZE-Eigenanteile - beträgt 50,5 Prozent in den alten Bundesländern (34,7 Prozent in den neuen Bundesländern). Werden diese Werte ins Verhältnis zu eigenen Zahlen gesetzt, können hieraus wichtige Erkenntnisse abgeleitet werden. Dazu einige Beispiele:  

     

    Beispiel 1: Verhältnis zwischen Kassen- und Privateinnahmen

     

    KZBV  

    Eigene Werte  

    Abweichung  

    Über KZV vereinnahmt  

    49,5 %  

    58,2 %  

    + 8,7  

    Nicht über KZV vereinnahmt  

    50,5 %  

    41,8 %  

    - 8,7  

     

    Diese Praxis weist einen unterdurchschnittlichen Einnahmeanteil bei den Patientenzahlungen auf. Daraus lässt sich Folgendes ableiten:  

    1. Der Anteil der Regelversorgungen beim Zahnersatz ist zu hoch

    Werden in der Praxis sehr häufig Regelversorgungen angeboten, kann dies bedeuten, dass die Praxis in einem strukturschwachen Gebiet liegt und die Patienten nicht über die Möglichkeiten verfügen, höhere Eigenanteile zu leisten. Viel häufiger ist es jedoch in der Realität so, dass in einem solchen Fall die Beratungsqualität der Praxis überprüft werden muss.  

    2. Der Anteil außervertraglicher Leistungen bei Kassenpatienten ist zu niedrig