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  • 30.06.2011 | Freie Heilfürsorge

    Kündigung der SDA-Vereinbarung durch das Bundesinnenministerium: Wie geht es weiter?

    Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Vereinbarung zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten mit plastischen Füllungsmaterialien (SDA-Vereinbarung) zum 31. März 2011 gekündigt (siehe „Abrechnung aktuell“ - AAZ - Nr. 4/2011). Die KZBV vertritt jedoch die Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine rechtswirksame Kündigung nicht vorliegen. Der Beirat der KZBV empfiehlt daher, dass die KZVen die Leistungen aus der SDA-Vereinbarung weiter abrechnen sollen. Es ist damit zu rechnen, dass das BMI diese Leistungen nicht vergütet und der Rechtsstreit erst im gerichtlichen Verfahren geklärt werden kann. Was folgt daraus? Bis zur Entscheidung werden die KZVen die Leistungen nach den Nrn. HR1 bis 4 für SDA-Füllungen zwar abrechnen, aber bei einem negativen Ausgang des Verfahrens sind Rückforderungen möglich.  

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 1 | ID 146374