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  • · Festzuschüsse

    Bonusregelung ändert sich in 2020 ‒ aber erst zum 01.10.

    Bild: ©ytemha34 - stock.adobe.com

    | Infolge des am 11.05.2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurde auch die Bonusregelung für GVK-Versicherte geändert. Bislang decken die Festzuschüsse 50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung ab. Ab dem 01.10.2020 werden die Festzuschüsse auf 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung erhöht. Als Konsequenz steigen auch die Boni für eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nach fünf bzw. zehn Jahren auf 70 bzw. 75 Prozent. Die bisherigen und die zukünftigen Boni gibt die folgende Übersicht wieder. |

     

    • Aktuelle und zukünftige Bonusregelung im Vergleich
    seit 01.04.2004
    ab 01.10.2020

    Festzuschuss

    50 %

    60 %

    Festzuschuss + Fünf-Jahres-Bonus

    60 %

    70 %

    FZ + Zehn-Jahres-Bonus

    65 %

    75 %

     

    Laut der KZBV soll in begründeten Ausnahmen künftig zudem das einmalige Versäumen der Vorsorgeuntersuchung für die Bonusregelung bei Zahnersatz folgenlos bleiben.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 2 | ID 46289840