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  • 01.08.2006 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Kann bei Direktabrechnung der Festzuschuss an die Zahnarztpraxis abgetreten werden?

    von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg

    Während bei Regelversorgungen bzw. überwiegenden Regelversorgungen und gleichartigen Versorgungen eine Abrechnung der Festzuschüsse über die KZV erfolgt, findet bei der andersartigen Versorgung eine Direktabrechnung zwischen Zahnarzt und Patient statt. Der Zahlungsanspruch des Zahnarztes resultiert in diesem Fall aus der GOZ und richtet sich direkt gegen den Patienten. Dieser wiederum hat gegenüber seiner Krankenkasse einen Anspruch auf Auszahlung des ermittelten Festzuschusses.  

     

    Bei der Direktabrechnung mit dem Patienten kann der Zahnarzt ein Interesse daran haben, den an den Patienten auszuzahlenden Festzuschuss direkt von der Krankenkasse zu erhalten. Zwar gibt es keinen Anspruch des Zahnarztes darauf, dass der gesetzlich versicherte Patient den Festzuschuss an ihn abtritt. Dementsprechend darf er die Durchführung der Behandlung auch nicht von einem solchem Verlangen abhängig machen. Eine Abtretung des dem Patienten zustehenden Festzuschusses an den Zahnarzt durch einvernehmliche Einigung zwischen Patient und Zahnarzt ist jedoch nicht ausgeschlossen. Die allgemeine Vorschrift des § 53 Abs. 1 SGB I regelt nur, dass Ansprüche des Berechtigten auf „Dienst- und Sachleistungen“ weder übertragen noch verpfändet werden können.  

     

    Um solche Ansprüche handelt es sich bei dem an den Patienten auszuzahlenden Festzuschuss aber nicht. Dieser stellt eine an den Versicherten auszuzahlende Geldleistung im Sinne des § 47 SGB I dar, die von dem Patienten als solche einforderbar ist. Geldleistungen können nach § 53 Abs. 2 Nr.2 SGB I von dem Versicherten übertragen werden, wenn der zuständige Leistungsträger – die Krankenkasse – feststellt, dass die Übertragung oder Verpfändung im wohlverstandenen Interesse des Versicherten liegt. Dies wird regelmäßig der Fall sein, so dass einer Auszahlung des Festzuschusses an die Zahnarztpraxis auf Grund einvernehmlicher schriftlicher Vereinbarung zwischen Patient und Zahnarzt seitens der Kasse nichts entgegenzusetzen ist. Die Erklärung könnte folgenden Wortlaut haben:  

     

    Abtretungserklärung 

    Hiermit trete ich den mir nach § 55 SGB V zu bewilligenden bzw. bewilligten und mir von meiner Krankenkasse zu erstattenden Festzuschuss an Frau Dr. .../Herrn Dr. .../ Dres. ... ab.  

    Die Abtretung der Forderung und die direkte Auszahlung des Festzuschusses an den Zahnarzt/die Zahnärztin liegt in meinem Interesse, so dass ich meine Krankenkasse hiermit anweise, den Festzuschuss direkt an den Zahnarzt/die Zahnärztin zu zahlen.  

     

    Datum..........................................  

     

    ......................................................  

    Unterschrift Versicherte/r  

     

    ......................................................  

    Unterschrift Zahnarzt/Zahnärztin