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  • 29.05.2008 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Interessante Fälle aus der Festzuschuss-Hotline

    Tagtäglich wird von Zahnarztpraxen die Hilfe der Festzuschuss-Hotline in den KZVen in Anspruch genommen. Dies zeigt, dass noch nicht alle Eventualitäten abgehandelt sind. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen daher einige Fälle vor, die besonders „knifflig“ sind. Beachten Sie, dass es je nach KZV unterschiedliche Auslegungen geben kann.  

    Fall 1: Welcher Zuschuss aus der Befundklasse 6 fällt an?

    B  

    f  

     

     

     

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    b  

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    k  

    kx  

     

     

     

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    14  

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    28  

    Die Brücke wurde abgenommen; Zahn 24 musste durch Osteotomie entfernt werden. Die Krone 24 wurde mit Kunststoff aufgefüllt und die Brücke 14 - 24 wieder eingegliedert.  

     

    Befund Nr.  

    Zahn/Gebiet  

    Anzahl  

    Bema-Nrn.  

    6.8  

    14, 11, 23  

    3  

    1 x 95b  

    Der Festzuschuss nach Befund Nr. 6.8 wird je rezementiertem Ankerzahn berechnet. Das Auffüllen des Brückenankers mit Kunststoff nach Extraktion des Pfeilerzahnes 24 löst kein gesondertes zahnärztliches Honorar aus. Für das Wiedereinsetzen der Brücke mit mehr als zwei Ankern ist die Bema-Nr. 95b einmal anzusetzen. Zudem kann das Verbrauchsmaterial (Kunststoff) abgerechnet werden. Nicht vergessen: Für das Entfernen der Brücke kann Bema-Nr. 23 entsprechend der Anzahl der zu entfernenden Kronen – hier also viermal – abgerechnet werden.  

    Fall 2: Welche Zuschüsse fallen bei nachträglichem Stiftaufbau an?

    B  

    f  

     

    k  

    k  

    b  

    k  

     

     

     

     

     

     

    k  

     

     

     

     

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    14  

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    12  

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    23  

    24  

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    28  

    Am Zahn 25 muss nachträglich ein konfektionierter Stiftaufbau eingearbeitet werden (zwei Stifte). Die vorhandene Krone und der Stiftaufbau werden zementiert.  

     

    Befund Nr.  

    Zahn/Gebiet  

    Anzahl  

    Bema-Nrn.  

    1.4  

    25  

    1  

    1 x 18 a, 1 x 24 a  

    6.8  

    25  

    1