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  • 01.09.2006 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Gilt der Festzuschuss am Tag des Ausstellungs- oder des Genehmigungsdatums?

    Frage: „Ist in irgendwelchen Richtlinien das Vorgehen über die Festsetzung der Festzuschüsse geregelt? Der Heil- und Kostenplan wurde vor dem 1. April 2006 ausgedruckt, der Patientin aber erst im Juli mitgegeben. Die Kasse genehmigte ihn daher erst im Juli und gewährte trotzdem nur die bis Ende März 2006 gültigen Festzuschüsse. Ist das korrekt? Gilt denn nicht der Festzuschuss am Tag des Genehmigungsdatums?“  

     

    Antwort: Maßgeblich ist das Ausstellungs- und nicht das Genehmigungsdatum. Für alle Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. April 2006 ausgestellt worden sind, gelten die neuen Festzuschussbeträge. Insofern ist das Vorgehen der Krankenkasse durchaus korrekt.  

     

    Da der Heil- und Kostenplan der Patientin jedoch erst im Juli mitgegeben und mit der geplanten Behandlung vorher noch nicht begonnen wurde, sollten Sie die Krankenkasse bitten, den Plan als gegenstandslos zu betrachten und einen neuen zur Genehmigung einreichen, der dann ja die Gewährung der aktuellen Festzuschüsse auslöst.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 13 | ID 84855