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  • 01.06.2005 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Befundkürzel „ur“ für unzureichende Retention

    Die Befundbeschreibung zum Festzuschuss 1.1 lautet: „Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn“. Dabei beinhaltet die Formulierung „unzureichende Retentionsmöglichkeit“ zwei Gegebenheiten:  

     

    1. die unzureichende Retentionsmöglichkeit für eine Klammer bei ungünstiger Zahnform zur Abstützung eines Zahnersatzes, wenn eine Abstützung und Retention auf andere Weise nicht möglich ist;

     

    2. die unzureichende Retentionsmöglichkeit für eine Brücke, die die Einbeziehung eines weiteren Pfeilerzahns zur zusätzlichen Stabilisierung nahe legt.

     

    Im zweiten Fall muss der zusätzliche Pfeilerzahn keinesfalls kariös, gefüllt oder anderweitig defekt sein (was das Kürzel „ww“ im Befund bedingen würde), vielmehr dient seine Überkronung allein der Stabilität der Brücke. Um dies zu dokumentieren, hat die „Clearingstelle Festzuschüsse“ das neue Befundkürzel „ur“ für „unzureichende Retention“ eingeführt, das künftig in derartigen Fällen für zusätzlich mit der Brücke verblockte Kronen eingetragen werden sollte. Zu beachten ist, dass derartige Kronen abrechnungstechnisch als – unter der Bema-Nr. 20 zu berechnende – Einzelkronen zu betrachten sind und den Zuschuss 1.1 (ggfs. zuzüglich 1.3) auslösen.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 8 | ID 84788