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  • 02.01.2009 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Aktuelles aus der „Festzuschuss-Hotline“

    Regelmäßig erreichen uns Anfragen zu Befundsituationen, in denen bei der Zuordnung der richtigen Befund-Nummer Unsicherheiten bestehen. Wir fassen nachstehend die Fragen und Antworten zusammen.  

    Schließung einer Lücke - kein fehlender Zahn: Festzuschuss?

    Frage: „Zwischen den Zähnen 23 und 24 sowie 13 und 14 besteht jeweils eine große Lücke, die mit einem Brückenglied geschlossen werden muss - es fehlt kein Zahn. Ist hier ein Festzuschuss ansetzbar?“  

     

    Antwort: Die Indikation für eine Brückenversorgung ergibt sich nach den Zahnersatz-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses aus dem klinischen und röntgenologischen Befund der zu überkronenden Zähne einschließlich ihrer Parodontalgewebe sowie aus statischen und funktionellen Gesichtspunkten. Brücken sind angezeigt, wenn dadurch in einem Kiefer die geschlossene Zahnreihe wiederhergestellt wird. In der Regel sind Endpfeilerbrücken angezeigt.  

     

    Die aktuelle Topografie - also die Stellung der Zähne im Kiefer - ist entscheidend für die Eintragung im Zahnschema. Diese gemeinsame Interpretation von der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Anwendung der Festzuschuss-Richtlinien führt ergänzend zu den Regelungen der Zahnersatz-Richtlinien zu dem Schluss, dass im beschriebenen Behandlungsfall für die Schließung der beiden zahnbegrenzten Lücken der Befund Nr. 2.1 sowie die Nrn. 2.7 für die Verblendungen anzusetzen sind. Da es für den Befund „Lückenerweiterung“ kein Kürzel gibt, sollte auf dem Heil- und Kostenplan unter den „Bemerkungen“ ein entsprechender Hinweis gegeben werden.  

    Schließung einer Lücke nach Hemisektion und Teilextraktion