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  • 31.07.2009 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Aktuelles aus der „Festzuschuss-Hotline“

    Auch in dieser Ausgabe erhalten Sie wieder einige Beispiele zu Befundsituationen, in denen bei der Zuordnung der richtigen Befund-Nummer und deren Abrechnung Unsicherheiten bestehen.  

    Festsitzende Versorgung bei teilweise nicht versorgungsbedürftigen Freiendsituationen

    Frage: „Folgender Gesamtbefund muss versorgt werden:  

     

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    Planung: Brücke von 17-15, 24, 25 Einzelkronen (vollkeramisch verblendet), vollkeramische Teilkrone an 14. Erstversorgung der Implantate regio 47, 45, 35. Die Planung sieht eine Versorgung mit einer implantatgetragenen Brücke 47-45 sowie eine Suprakonstruktion auf 35 vor. Des Weiteren erhält der Patient Einzelkronen (vollkeramisch verblendet) auf den Zähnen 44, 34, 36. Die Freiendsituationen 26-28, 37 und 38 müssen nicht versorgt werden (keine Elongationsgefahr bei 36). Erhält der Versicherte hier im Oberkiefer die Brücken als Regelversorgung?“