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  • 01.12.2010 | Festzuschüsse beim Zahnersatz

    Aktuelles aus der „Festzuschuss-Hotline“

    Erneut erhalten Sie Beispiele zu prothetischen Versorgungen, in denen bei der Zuordnung der Festzuschüsse Unsicherheiten bestehen.  

    Pfeilervermehrung mit Neuplanung der implantatgetragenen Deckprothese bei zahnlosem atrophierten Kiefer

    Frage: „Die Patientin hat im atrophierten Oberkiefer auf den Zähnen 23, 25 und 26 Implantate mit Wurzelkappen, die erneuert werden sollen. Es wurden weitere Implantate regio 13, 14 gesetzt, diese sollen auch mit Wurzelkappen versorgt werden. Die Deckprothese wird neu angefertigt.“  

     

    Antwort: Der Eintrag in der Behandlungsplanung sieht wie folgt aus:  

    TP  

     

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    Hier gilt die Ausnahmeindikation „Zahnloser atrophierter Kiefer“ für die Versorgung mit Suprakonstruktionen. Der Anspruch bei der Regelversorgung ist bei atrophiertem zahnlosen Kiefer nach Nr. 36b auf die Versorgung mit Totalprothesen begrenzt. Sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten gehören nicht zur Regelversorgung bei Suprakonstruktionen. Die Erneuerung der Wurzelkappen regio 23, 25, 26 sowie die Wurzelkappen für die Erstversorgung der Implantate regio 13, 14 werden nach der GOZ berechnet.