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  • 01.12.2008 | Der Referentenentwurf zur neuen GOZ, Teil 2

    Fallbeispiel: Welche Auswirkungen hätte die neue GOZ auf die Honorierung der Leistungen?

    Ende Oktober wurde der Referentenentwurf zur neuen GOZ vorgestellt, am 1. Juli 2009 soll sie in Kraft treten. Im letzten Heft haben wir bereits über die Änderungen berichtet. Die Zahnarztverbände lehnen die neue GOZ in dieser Form unisono ab. Anhand eines Behandlungsfalles haben wir eine vergleichende Betrachtung der Anwendung der Gebührenpositionen und der Honorare mit dem Bema und der GOZ‘88 vorgenommen. Für die Bema-Leistungen wurde ein Punktwert von 0,86 Euro zugrundegelegt, während für die GOZ-Leistungen der Mittelsatz von 2,3-fach angesetzt wurde.  

     

    Erste Sitzung

    Patient erscheint im Notfalldienst am Sonntag, 14 Uhr; Schmerzen regio 38; lokale Untersuchung; Beratung über Behandlung der dentitio difficilis; Leitungsanästhesie; Spülung; Aufbringen von Dontisolon-Salbe auf die Mundschleimhaut; Einlegen eines Streifens  

    Bema  

    GOZ´88  

    GOZ´2009  

    Nr.  

    Euro  

    Nr.  

    Euro  

    Nr.  

    Leistung  

    Euro  

    Zu 03  

    12,90  

    Zu D
    (1,0)  

    12,82  

    11  

    Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen  

    13,84  

    Ä1  

    7,74  

    GOÄ 1  

    10,72  

    1  

    Beratung, auch telefonisch  

    10,53  

    –  

    –  

    GOÄ 5  

    10,72  

    5  

    Symptombezogene Untersuchung  

    10,53  

    L1  

    10.32  

    010  

    9,05  

    52  

    Zahn 38: Leitungsanästhesie intraoral, je Kieferhälfte und Sitzung  

    14,03  

    Mu  

    6,88  

    402  

    5,82  

    435  

    Zahn 38: Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten und/oder lokale medikamentöse Behandlung von ProthesendruckstelIen, je Sitzung  

    9,36  

     

    Zweite Sitzung

    Zahn 38: Streifen entfernt; Beratung wegen operativer Entfernung von 38; Röntgenaufnahme 38: reguläre Wurzelverhältnisse  

    Bema  

    GOZ´88  

    GOZ´2009  

    Nr.  

    Euro  

    Nr.  

    Euro  

    Nr.  

    Leistung  

    Euro  

    N  

    8,60  

    330  

    8,40  

    312  

    Zahn 38: Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (zum Beispiel Entfernen von Fäden und Verbänden, Wundsäuberung, Tamponieren, Wiedereingliederung einer Verbandsplatte), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbstständige Leistung, je Sitzung  

    11,70  

    Rö2  

    10,32  

    Ä5000
    (1,8)  

    5,25  

    60  

    Zahn 38: Röntgendiagnostik der Zähne, eine Aufnahme  

    9,10  

     

    Dritte Sitzung