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  • · Fachbeitrag · BEMA-Änderungen zum 01.01.2019

    Adhäsivbrücken: Änderungen im BEMA ab 2019 nun auch im Festzuschuss-System umgesetzt

    | Seit dem 01.07.2016 gibt es die einflügelige Adhäsivbrücke im BEMA. Dies machte Folgeänderungen im BEMA notwendig, die nun (endlich) zum 01.01.2019 umgesetzt werden. Nachdem im Bewertungsausschuss bereits im Juni 2018 die diesbezüglichen Anpassungen im BEMA erfolgt waren, hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die erforderliche Anpassung der Festzuschuss-Richtlinie beschlossen. Über die Änderungen gibt Ihnen dieser Beitrag einen ausführlichen Überblick. |

    Hintergrund

    Mit Wirkung zum 01.07.2016 hatte der Bewertungsausschuss die frühere BEMA-Nr. 93 (Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich) in

    • die Nr. 93a „Adhäsivbrücke mit Metallgerüst im Frontzahnbereich mit einem Flügel …“ und