01.06.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Bundessozialgericht: Keine Doppelbelastung durch Degressionsregelung und Honorarverteilungsmaßstab!
Mit drei denkbaren Kürzungsmaßnahmen muss der Zahnarzt leben: Kürzungen wegen Überschreitens der Degressionsgrenze, wegen des KZV- spezifischen Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) oder wegen - angeblich - unwirtschaftlicher Behandlungsweise. Als äußerst ungerecht wird es von den Betroffenen empfunden, wenn die verschiedenen Kürzungsmaßnahmen völlig unabhängig voneinander erfolgen, das heißt: Die Kürzung wird jeweils auf Basis des nicht ausgezahlten Bruttohonorars und nicht - was logisch und konsequent wäre - auf Basis des bereits in der vorherigen Maßnahme gekürzten Honorars durchgeführt. Auf diese Weise wird Honorar gekürzt, das der Zahnarzt gar nicht erhalten hat.
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