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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Bundesgerichtshof: Versicherer darf Leistungspflicht nicht auf billigste Behandlungsmethode beschränken

    | Der Bundesgerichtshof hat am 13. März 2003 (Az: IV ZR 278/01) eine interessante Entscheidung gefällt, die bei Kostenerstattungsproblemen zum Tragen kommen könnte. Der Fall: Ein zu 50 Prozent beihilfeberechtigter Patient, der zur Abdeckung der anderen Hälfte seiner Krankheitskosten eine private Versicherung unterhielt, hatte sich für eine Bandscheibenoperation in eine private Belegklinik begeben. Die Versicherung weigerte sich, die Kosten in voller Höhe zu erstatten - mit der Behauptung, die Abrechnung sei im Vergleich zu den Pflegesätzen öffentlicher Krankenhäuser um 900 Prozent überhöht. Außerdem sei sie nach den Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 76) nur für die kostengünstigste Behandlung erstattungspflichtig. |