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  • 01.10.2007 | Aktuelle Rechtsprechung

    Bei längeren Schmerzen Abklärung der Ursache durch neue Röntgenkontrolle erforderlich

    Ein Zahnarzt bezeichnete die Schmerzen einer Patientin nach einer Wurzelbehandlung als Anpassungs- oder Übergangsschmerzen, die nach einer Füllung mit Keramikinlays auftreten könnten. Daraufhin brach die Patientin die Behandlung ab und suchte einen anderen Zahnarzt auf. Dieser musste die beiden entzündeten Zähne später komplett ziehen. Die Patientin wurde mit zwei Implantaten versorgt.  

     

    Das Oberlandesgericht Köln hat am 4. April 2007 (Az: 5 U 148/04) entschieden, dass der Zahnarzt nicht hinreichend auf die Schmerzzustände der Patientin reagiert habe. Wenn die Schmerzen länger als vier Tage anhielten, könne nicht mehr von einem Anpassungsschmerz ausgegangen werden; dann müsse die Ursache durch eine neue Röntgenkontrolle abgeklärt werden.  

     

    Da dies nicht erfolgte, ging das Gericht sogar von einer Umkehr der Beweislast aus und lastete dem Zahnarzt an, dass die Patientin zwei natür-liche Zähne verloren hatte. Er wurde zur Übernahme der 5.500 Euro für die Implantate sowie zusätzlich zu 1.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt.