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  • 01.04.2007 | Aktuelle Fallbeispiele

    Fissurenversiegelung und Fluoridierung

    Sowohl die Versiegelung kariesfreier Fissuren als auch die Anreicherung des Zahnschmelzes mit Fluorid stellen Maßnahmen dar, die sich insbesondere im Rahmen der vorbeugenden Behandlung von Kindern und Jugendlichen bewährt haben. Was dabei zu beachten ist, ist das Thema unseres aktuellen Fallbeispiels. Leistungen, die Kassenpatienten privat in Rechnung zu stellen sind, haben wir mit einem * gekennzeichnet.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    5.3.  

    Eine 12-jährige Patientin kommt mit ihren Eltern in die Praxis.  

    Die Eltern wünschen eine Untersuchung und den „Schutz der Zähne“ durch prophylaktische Maßnahmen.  

     

     

    Eingehende Untersuchung: Weisheitszähne fehlen, ansonsten kariesfreies Gebiss; Milchzahnrest 55 in der palatinalen Schleimhaut; geringfügiger Zahnsteinansatz lingual in der UK-Front  

    0 1  

    001 (Ä 6)  

    Erhebung von SBI und API  

    IP 1  

    100  

    Eingehende Mundhygieneunterweisung sowie Demonstration von Hilfsmitteln und Techniken (30 Minuten)  

    IP 2  

    33 – 43: Zahnsteinentfernung  

    Zst  

    6 x 405  

    55: Intraligamentäre Anästhesie mesial und distal  

    I  

    2 x 009  

    55: Extraktion des Milchzahnrestes  

    X 2  

    301  

    Erstellen eines Heil- und Kostenplans für die geplanten Prophylaxeleistungen auf Wunsch der Eltern  

    002*  

    002  

    12.3.  

    OK-, UK-Alginat-Abformungen zur Herstellung individueller Fluoridierungsschienen  

    –  

    –  

    33 – 43: Kontrolle und Politur nach Belagsentfernung  

    --  

    6 x 406  

    Kontrolle der Mundhygiene: noch weiche Beläge im Seitenzahnbereich; weitere Mundhygieneunterweisung (20 Minuten)  

    (101*)  

    101  

    OK, UK: Anlegen von Kofferdam  

    4 x bMF  

    4 x 204  

    Molaren und Prämolaren: Entfernung weicher Beläge  

    8 x 405*  

    16 x 405  

    Molaren und Prämolaren: Fissurenversiegelung  

    8 x IP 5  

    8 x 200*  

    16 x 200  

    19.3.  

    OK, UK: Fluoridierung sämtlicher Zähne  

    IP 4  

    102 (2 x 201)  

    Einpassen der OK-, UK-Fluoridierungsschienen zum häuslichen Gebrauch  

    2 x 700* analog (§ 2 (3) GOZ*)  

    2 x 700 analog (§ 2 (3) GOZ)  

    Erteilung ausführlicher Anleitungen zum Gebrauch  

    619*  

    619  

    Erläuterungen zur Tabelle

    5. März: Für die Berechnung einer eingehenden Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sieht die GOZ die Nr. 001 vor, und grundsätzlich ist der Zahnarzt gehalten, die Abrechnungspositionen der eigenen Gebührenordnung anzuwenden. Deshalb sollte der Ansatz der GOÄ-Nr. 6 Ausnahmefällen vorbehalten bleiben. Ein solcher ist gegebenenfalls die Kombination mit Leistungen aus dem Prophylaxeteil der GOZ, die eine Kombination der GOZ-Nr. 001 mit den Nrn. 100 und 101 ausdrücklich verbietet.  

     

    Zwar bestehen die meisten Kostenerstatter schon lange nicht mehr auf der Einhaltung dieser Bestimmung und erstatten Prophylaxe-Leistungen auch, wenn sie in derselben Sitzung wie die Nr. 001 erbracht werden. Aber einige wenige beharren nach wie vor auf dem Wortlaut der GOZ. In solchen Fällen stellt der Ansatz der GOÄ-Nr. 6 eine mögliche Alternative dar. Dabei ist zu beachten, dass diese im Gegensatz zur GOZ-Nr. 001 keine Aufzeichnung eines kurzen Parodontalbefundes, dafür jedoch die Palpation von Zunge und Kiefergelenken verlangt, deren Durchführung und Ergebnis unbedingt exakt dokumentiert werden sollten.