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  • 02.02.2009 | Aktuelle Fallbeispiele

    Die vollständige Abrechnung einer Osteotomie

    Bei Zahnentfernungen kann es schnell zu einer Osteotomie kommen. Damit dies allerdings auch korrekt abgerechnet werden kann, bedarf es einer expliziten Dokumentation im Behandlungsblatt. So zum Beispiel ist die bloße Eintragung „16 Ost1“ bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht ausreichend. Worauf bei Osteotomien zu achten ist, zeigt das Beispiel.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    12.02.  

    Vollständige Untersuchung  

    01  

    Ä6  

     

    Panoramaschichtaufnahme, Kiefer (OPG) zur Lagebestimmung der 8er  

    Ä935d  

    Ä5004  

     

    Beratung über Entfernung der Zähne 18, 28, 29 (Dauer ca. 13 Min.)  

     

    Ä3  

    22.02.  

    OK rechts und links Leitungsanästhesie  

    2 x 41a  

    2 x 010  

     

    18, 28 Infiltrationsanästhesie  

    2 x 40  

    2 x 009  

     

    18, 28 Aufklappung, Knochenabtragung und Entfernung der Zähne  

    Ost 1  

    303  

     

    18 Naht  

     

     

     

    29 Entfernung eines impaktierten Zahnes  

    Ost 2  

    304  

     

    28, 29 einfache Hautlappenplastik  

    Ä2381  

    Ä2381  

    Ä442  

     

    Panoramaschichtaufnahme, Kiefer (OPG)  

    Ä935d  

    Ä5004  

    23.02.  

    18, 28 und 29 Wundkontrolle  

     

    2 x 329  

    03.03.  

    18, 28 und 29 Nähte entfernt und desinfizierte Salbe aufgebracht  

    2 x 38  

    2 x 330  

    12. Februar

    Die Bema-Nr. 01 kann bei Kassenpatienten einmal je Kalenderhalbjahr, aber frühestens nach Ablauf von vier Monaten erneut berechnet werden.  

     

    Für die Abrechnung der GOÄ-Nr. 6 ist kein fester Zeitraum vorgeschrieben. Die Leistung kann daher einmal je notwendiger vollständiger Untersuchung abgerechnet werden. Die GOÄ-Nr. 6 beinhaltet für eine zahnärztliche Untersuchung bei dem stomatognathen System die Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie die Erhebung des vollständigen Zahnstatus.