Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 31.08.2010 | Aktuelle Fallbeispiele

    Die korrekte und vollständige Abrechnung einer endodontischen Behandlung

    Das nachfolgende Fallbeispiel befasst sich mit der endodontischen Behandlung eines Zahnes. Die Erläuterungen enthalten in erster Linie die notwendigen Abrechnungspositionen. Auf näheres Eingehen auf die Richtlinien bei gesetzlich versicherten Patienten wird dabei verzichtet.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema-Nr.  

    GOZ/GOÄ-Nr  

    07.08.  

    Patient erscheint mit Schmerzen an 24 in der Samstags- Sprechstunde (die Praxis hat samstags vormittags geöffnet)  

     

    ÄD ½  

     

    24 Symptombezogene Untersuchung  

     

    Ä5  

     

    Beratung über endondontische Behandlung (Dauer etwa 5 Minuten)  

    Ä1  

     

     

    24 Röntgenaufnahme  

    Ä925a  

    Ä5000  

     

    24 Vitalitätsprobe (positiv)  

    8  

    007  

     

    24 Infiltrationsanästhesie (zweimal)  

    40  

    2 x 009  

     

    24 Trepanation  

     

    239  

     

    24 Vitalextierpation (zwei Kanäle)  

    2 x 28  

    2 x 236  

     

    24 Röntgenaufnahme mit Messinstrument  

    Ä925a  

    Ä5000  

     

    24 Aufbereitung der Wurzelkanäle  

    2 x 32  

    2 x 241  

     

    24 Erneute Anästhesie wegen langer Dauer  

    40  

    009  

     

    24 Spülung der Wurzelkanäle  

     

     

     

    24 Medikamentöse Einlage gelegt, temporärer Verschluss  

    34  

    243  

     

    Termin zur Weiterbehandlung (für nächsten Donnerstag) mitgegeben  

     

     

    08.08.  

    Patient erscheint mit starken Schmerzen an 25 erneut in der Praxis (Praxis hat Notdienst)  

    Zu (03)  

    ÄD  

     

    Beratung über weiteres Vorgehen (Dauer etwa 4 Minuten)  

     

    Ä1  

     

    24 Neue medikamentöse Einlage gelegt, temporärer Verschluss  

    34  

    243  

    13.08.  

    24 Nochmalige Aufbereitung der Kanäle  

     

     

     

    24 Elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle  

     

    2 x 240*  

     

    24 Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden  

     

    2 x 242*  

     

    24 Medikamentöse Einlage gelegt, temporärer Verschluss  

    34  

    243  

    25.08.  

    24 Wurzelkanalfüllung  

    2 x 35  

    2 x 244  

     

    24 Röntgenkontrolle  

    Ä925a  

    Ä5000  

     

    24 Aufbaufüllung in SDA-Technik gelegt -modp-  

    13b  

    analog*  

    Die mit * gekennzeichneten Leistungen stellen keine Vertragsleistungen dar und müssen gesetzlich versicherten Patienten auf rein privater Basis in Rechnung gestellt werden.  

     

    7. August

    Für Leistungen, die außerhalb der offiziellen Praxissprechzeiten erbracht werden, sind in der Regel Zuschläge abrechenbar. Für die vertragszahnärztliche Versorgung ist dies hier aber nicht möglich, da es sich im Fallbeispiel um eine Praxis handelt, die am Samstag Sprechstunden abhält. Der Zuschlag nach Bema-Nr. 03 ist somit hier nicht abrechenbar.  

     

    Anders ist dies bei der Privatliquidation: Für Behandlungen an Samstagen und Sonn- bzw. Feiertagen kann in der Regel der Zuschlag D abgerechnet werden. In unserem Fall ist aber nur die halbe Gebühr berechenbar, da die Behandlung innerhalb der Samstags-Sprechstunde stattfindet. Dies ist eine Sonderregelung für den Zuschlag D, der somit nur innerhalb der Sprechstundenzeiten gilt. Doch dieser Zuschlag ist nur im Zusammenhang mit einer Beratung oder Untersuchung abrechenbar. Die symptombezogene Untersuchung ist Inhalt der GOÄ-Nr. 5 und damit ist auch der Ansatz der halben Gebühr des Zuschlags D gerechtfertigt.