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  • 01.12.2009 | Aktuelle Fallbeispiele

    Die korrekte Abrechnung von Behandlungen zur Vitalerhaltung der gefährdeten Pulpa

    Nachfolgend erläutern wir anhand von Fallbeispielen die Abrechnung der Behandlungsschritte zur Vitalerhaltung der gefährdeten Pulpa.  

    1. Indirekte Überkappung (Cp)

    Diese Maßnahme zur Vitalerhaltung der Pulpa ist möglich, wenn sich über der Pulpa noch eine dünne Dentinschicht befindet. Die Pulpa wird dabei zu ihrem Schutz und zur Anregung einer Sekundärdentinbildung mit einem Medikament indirekt überkappt. Im Gegensatz zur direkten Überkappung kommt das Medikament dabei nicht direkt mit der Pulpa in Kontakt.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    17.11.  

    17 Vitalitätsprobe (positiv)  

    8  

    007  

     

    17 Kavitätenpräparation und indirekte Überkappung der Pulpa  

    25  

    233  

    Erläuterungen: Die Vitalitätsprobe kann im Bema und in der GOZ einmal je Sitzung abgerechnet werden - egal, wie viele Zähne getestet werden. Bei der Privatliquidation ist besonders darauf zu achten, dass der Steigerungsfaktor entsprechend der Zahnanzahl und auch den Umständen - beispielsweise Vitalitätsprüfung durch eine Krone - angepasst wird. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Behandlungsrichtlinie B III. 8 hinweisen, in der es heißt: „In der konservierenden Behandlung hat die Erhaltung der vitalen Pulpa Vorrang. Bei Erhaltung der Zähne durch Methoden der Pulpaüberkappung und Wurzelkanalbehandlung soll in angemessenen Zeitabständen eine klinische und ggf. eine Sensibilitätsprüfung- bzw. röntgenologische Kontrolle des Heilerfolges durchgeführt werden.“  

     

    Die Bema-Nr. 25 (Indirekte Überkappung zur Erhaltung der gefährdeten Pulpa, ggf. einschließlich des provisorischen oder temporären Verschlusses der Kavität) und die GOZ-Nr. 234 (Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda, Exkavieren, indirekte Überkappung, ggf. temporärer Verschluss) sind einmal je Kavität abrechenbar. Liegen also getrennte Kavitäten vor und wird die Behandlung an beiden Kavitäten erbracht, kann die CP zweimal am selben Zahn abgerechnet werden. Ebenso ist es möglich, dass die CP-Behandlung wiederholt wird. Auch dies ist im privaten und im vertragszahnärztlichen Bereich erneut abrechenbar.  

    2. Direkte Überkappung (P)