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  • 03.05.2010 | Aktuelle Fallbeispiele

    Die Behandlung einer Kiefergelenkserkrankung: Abrechnung bei Kassen- und Privatpatienten

    Dieses Fallbeispiel befasst sich mit der Abrechnung der Behandlung einer Kiefergelenkserkrankung und der häufig damit im Zusammenhang stehenden funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen. Dies sind allerdings reine Privatleistungen, die vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten schriftlich vereinbart werden müssen.  

     

    Nach einer Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ ist ein entsprechender Heil- und Kostenplan aufzustellen. Diese Vereinbarung ist ein „Muss“, weil die Liquidation ansonsten unter Umständen nicht fällig ist (siehe § 4 Abs. 5 Punkt d BMV-Z und § 7 Abs. 7 EKV-Z). Für die folgende Behandlung sind demnach Formalitäten mit den Patienten bzw. Zahlungspflichtigen zu treffen. Die Dokumente können Sie dem Online-Service unter „Musterschreiben und -formulierungen“ entnehmen.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    29.05.  

    Vollständige Untersuchung, Patient klagt über Kiefergelenks-
    knacken und Kopfschmerzen  

    01  

    Ä6  

     

    Beratung über die Behandlungsnotwendigkeit einer Schienentherapie und funktionsanalytischen Maßnahmen (Dauer ca. 20 Minuten)  

     

    Ä3  

     

    Heil- und Kostenplan für Kiefergelenkserkrankungen und Kieferbruch erstellt und zur gesetzlichen Krankenkasse geschickt  

    2  

     

     

    OK, UK Abformung für Planungsmodelle, einfache Bissnahme  

    7b  

    006  

    30.05.  

    Heil- und Kostenplan über FAL/FAT-Leistungen ausgehändigt  

     

    002*  

     

    Befunderhebung des stomagnathen Systems  

     

    800*  

     

    2 x Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers  

     

    2 x 801*  

     

    Modellmontage nach arbiträrer Scharnierachsenbestimmung  

     

    802*  

     

    Montage des Gegenkiefermodells  

     

    804*  

    05.06.  

    OK Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche  

    K1  

    701  

    25.06.  

    Schienenkontrolle  

    K7  

    704  

     

    Befunderhebung des stomagnathen Systems  

     

    800*  

     

    Beratendes und belehrendes Gespräch  

     

    619  

    * Die mit Sternchen gekennzeichneten Leistungen können dem gesetzlich versicherten Patienten privat in Rechnung gestellt werden.  

     

    29. Mai

    Die vollständige Untersuchung ist Leistungsinhalt der Bema-Nr. 01 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung) und kann einmal je Kalenderhalbjahr - frühestens nach Ablauf von vier Monaten - erneut berechnet werden. Die vollständige Untersuchung in der Privatliquidation ist Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 6. Diese Leistung kann ohne Einschränkungen immer abgerechnet werden, wenn sie medizinisch notwendig ist, und erfordert die Inspektion der Mundhöhle, Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie die Erhebung des vollständigen Zahnstatus.