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  • 29.01.2010 | Aktuelle Fallbeispiele

    Chirurgische Behandlung: Die vollständige und korrekte Abrechnung der erbrachten Leistungen

    Unser aktuelles Fallbeispiel befasst sich diesmal mit der Abrechnung einer chirurgischen Behandlung, weil hier häufig Zweifelsfragen zu klären sind.  

     

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    13.06.  

    Patient kommt mit Schmerzen an 16 in die Praxis. Die symptombezogene Untersuchung zeigt einen stark zerstörten bzw. tief frakturierten Zahn, der scheinbar nicht zu erhalten ist.  

     

    Ä5  

     

    16 Vitalitätsprüfung (positiv)  

    8  

    007  

     

    Röntgenaufnahme des Zahnes (Befund: Zahn ist nicht erhaltungswürdig)  

    Ä925a  

    Ä5000  

     

    Beratung über Vorgehen der Behandlung und Extraktionsaufklärung (Dauer etwa 8 Minuten)  

    Ä1  

    Ä1  

     

    16 Oberflächenanästhesie  

     

    008*  

     

    16 Infiltrationsanästhesie (buccal und palatinal)  

    40 (I)  

    2x 009  

     

    16 Extraktion des tief frakturierten Zahnes  

    45 (X3)  

    302  

     

    16 Entfernung einer Zyste  

    56a (Zy1)  

    320  

     

    16 Plastischer Verschluss der eröffneten Kieferhöhle  

    51a (Pla1)  

    309  

    14.06.  

    16 Wundkontrolle  

     

    329  

    20.06.  

    Oberflächenanästhesie Zahn 16  

     

    008*  

     

    16 Fäden entfernt  

    38  

    Ä2007  

    Die mit * gekennzeichneten GOZ/GOÄ-Positionen können dem gesetzlich versicherten Patienten auf rein privater Basis in Rechnung gestellt werden.  

     

    13. Juni

    Die symptombezogene Untersuchung kann beim GKV-Patienten nicht gesondert als Vertragsleistung abgerechnet werden. In der Privatliquidation ist sie Inhalt der GOÄ-Nr. 5 und einmal je Behandlungsfall abrechenbar. Hierbei ist darauf zu achten, dass für einen Behandlungsfall in der Privatliquidation der Zeitraum eines Monats zu Grunde gelegt wird.  

     

    Die Vitalitätsprüfung ist Inhalt der Bema-Nr. 8 bzw. in der Privatliquidation der GOZ-Nr. 007. Beide Gebühren sind einmal je Sitzung abzurechnen - unabhängig davon, wie viele Zähne auf Vitalität geprüft worden sind. Die GOZ-Nr. 007 beinhaltet ebenfalls einen ggf. erbrachten Vergleichstest.