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  • 01.01.2007 | Aktuelle Fallbeispiele

    Behandlung einer follikulären Zyste mit Entfernung des verlagerten Zahnes

    Zysten, die vom Zahnsäckchen eines noch nicht durchgebrochenen Zahnes ausgehen, kommen am häufigsten an Weisheitszähnen vor. Daneben ist auch der eine oder andere verlagerte Zahn hin und wieder Ursache einer derartigen Hohlraumbildung im umgebenden Knochen. Die Entfernung eines solchen Zahnes mit Ausschälung der Zyste ist Thema unseres Fallbeispiels.  

     

    Beispiel

    Datum  

    Behandlung  

    Bema  

    GOZ/GOÄ  

    16.11.  

    (9 Uhr)  

    31-jähriger Patient erscheint wegen „lockeren Eckzahnes” in der Praxis  

     

     

    Eingehende Untersuchung: Weisheitszähne fehlen, keine Karies, Zahnstein vorhanden, 53 persistierend mit Lockerungsgrad II  

    0 1  

    001  

    OPG: 13 verlagert, follikuläre Zyste  

    Ä 935 d  

    Ä 5004  

    13: großformatige Rö-Aufbissaufnahme: Zahn liegt palatinal  

    Ä 935 a  

    Ä 5095  

    Besprechung der vorgesehenen Therapie (8 Minuten): Extraktion 53, operative Entfernung 13 mit Zystektomie, Eingliederung einer Verbandplatte, später eventuell Brücke  

    –  

    Ä 1  

    34 – 44: Oberflächenanästhesie  

    –  

    2 x 008  

    34 – 44: Zahnsteinentfernung  

    Zst  

    8 x 405  

    OK-Alginatabformung für Gaumenverbandplatte  

    –  

    –  

    16.11.  

    (19 Uhr)  

    Patient erhält telefonisch weitere Informationen zum geplanten chirurgischen Eingriff (12 Minuten)  

    Ä 1  

    0 3  

    Ä 3  

    Zu. A  

    4.12.  

    15, 13, 21: Infiltrationsanästhesien (15 und 13 auch palatinal)  

    3 x I  

    5 x 009  

    Zusätzliche Leitungsanästhesie am Foramen inzisivum  

    L 1  

    010  

    Palatinaler Zahnfleischrandschnitt von 15 bis 21  

    –  

    –  

    13: Entfernung des verlagerten Zahnes  

    Ost 2  

    304  

    53: Extraktion  

    X 1  

    300  

    Ausschälung des Zystenbalges  

    Zy 3  

    319  

    Dabei Stillung einer massiven Blutung durch Umstechen eines Astes der A. palatina  

    Nbl 2  

    306  

    15 – 21: Interdentale Nähte  

    –  

    –  

    Eingliederung der Gaumenverbandplatte  

    Ä 2700  

    Ä 2700  

    Ausstellen eines Rezepts für ein Analgetikum  

    –  

    –  

    Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  

    Ä 70  

    Ä 70  

    5.12.  

    Abnahme der Verbandplatte  

    –  

    –  

    13: Wundkontrolle und -reinigung  

    N  

    330 (Ä 1)  

    Wiedereingliederung der Verbandplatte  

    –  

    –  

    11.12.  

    Sprungreparatur der Verbandplatte mit Verstärkung durch Kunststoff  

    Ä 2702  

    Ä 2702  

    13: Infiltrationsanästhesie (labial und palatinal)  

    I  

    2 x 009  

    13. Erneuerung einer Naht (nach Wundrevision)  

    XN  

    331  

    18.12.  

    Abnahme der Verbandplatte  

    Ä 2702  

    Ä 2702  

    Wundreinigung und Entfernen der Nähte von 15 bis 21  

    2 x N  

    6 x 330  

    Beratung über weiteres Vorgehen (4 Minuten)  

    –  

    Ä 1  

    Erläuterungen zur Tabelle

    16. November, 9 Uhr

    Neben einer Panoramaaufnahme können ohne Weiteres auch noch andere Röntgenaufnahmen angefertigt und abgerechnet werden. In der Kassenabrechnung ist lediglich die zusätzliche Berechnung eines kompletten Röntgenstatus ausgeschlossen.  

     

    Eine großformatige Aufbissaufnahme stellt eine Teilaufnahme des Schädels dar, für die bei einem Kassenpatienten die Nr. Ä 935 a abzurechnen ist. In der Privatabrechnung fällt eine solche Aufnahme unter die GOÄ-Nr. 5095 („Schädelteile in Spezialprojektion, je Teil“), die ebenfalls neben der Nr. Ä 5004 für die Panorama-Aufnahme berechnungsfähig ist.