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  • 03.05.2011 | Abrechnungs-Check

    „Schatzsuche“ in der Zahnarztpraxis: Mehr Liquidität durch effiziente Abrechnung

    von Frederic Feldmann, Betriebswirt (VWA), Feldmann Consulting®, Ettlingen

    Was ist eigentlich „Liquidität“? Die Betriebswirtschaftslehre bezeichnet Liquidität als die Fähigkeit, den fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit - also fristgerecht und uneingeschränkt - nachkommen zu können. Kaum erkennbare Veränderungen in Praxiseinnahmen und -ausgaben beeinflussen die freie Liquidität - also den Betrag, über den der Praxisinhaber nach Abzug aller praxisbezogenen und privaten Verpflichtungen inklusive Einkommensteuer verfügen kann. Oft unbemerkt vermindert sich die freie Liquidität sogar bis ins Negative und belastet den Kontostand, der dann lange nicht mehr aus dem Soll herauskommt.  

    Die möglichen Wege zur Liquiditätssteigerung

    Welche Wege zur Liquiditätssteigerung gibt es? Drei Möglichkeiten kommen in Betracht: Erstens eine Umsatzsteigerung. Dies ist jedoch oft nicht mehr möglich, weil der Praxisinhaber bereits am Limit arbeitet. Zweitens eine Senkung der Kosten. Aber was soll und kann wo eingespart werden? Die meisten Praxen arbeiten in der Regel bereits sehr kostenorientiert. Drittens eine effiziente Honorarabrechnung durch eine gute Behandlungsdokumentation. Dieser Weg verspricht wohl den größten Erfolg.  

     

    Sie erbringen in Ihrer täglichen Arbeit Höchstleistungen, aber erhalten oft nicht das Ihnen zustehende Honorar! Woran liegt das? An der Abrechnungssystematik! Nach unseren Erhebungen werden bis zu 20 Prozent der erbrachten zahnärztlichen Privatleistungen nicht oder fehlerhaft abgerechnet. Diese Potentiale müssen aufgedeckt werden. Schließlich geht es hier um Ihr Geld, um Ihre zusätzliche Liquidität.  

     

    Selten liegt das allein an der Qualifikation der Abrechnungsmitarbeiterin. Die Ursachen liegen in der Kompliziertheit der Abrechnungsvorschriften, der Plausibilität der Behandlungsabläufe und an einer mangelnden Dokumentation. Wir sprechen hier über Fehlbeträge von mehreren 10.000 Euro pro Jahr. Korrekt abgerechnet ist das Ihr purer Gewinn, da den zusätzlichen Einnahmen keine höheren Praxiskosten gegenüberstehen.