Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2008 | Abrechnung zahntechnischer Leistungen

    Laborabrechnung in Verbindung mit dem Bema, Teil 8: Versorgung mit Prothesen

    Dieser Teil unserer Beitragsserie (zu den Teilen 1 bis 7 siehe „Abrechnung aktuell“ Nrn. 10/2007 bis 6/2008) befasst sich mit zahntechnischen Leistungen, die bei der Herstellung von Prothesen anfallen können.  

     

    Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen

    Bema-Nr. 96a  

    Zum Ersatz von ein bis vier fehlenden Zähnen  

    Bema-Nr. 96b  

    Zum Ersatz von fünf bis acht fehlenden Zähnen  

    Bema-Nr. 96b  

    Zum Ersatz von mehr als acht fehlenden Zähnen  

    Versorgung mit Totalprothesen

    Bema-Nr. 97a  

    Totale / Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer  

    Bema-Nr. 97b  

    Totale / Cover-Denture-Prothese im Unterkiefer  

    Kernpositionen für die zahntechnischen Leistungen sind:  

     

    BEL-Nr. 3010  

    Aufstellung Grundeinheit  

    BEL-Nr. 3020  

    Aufstellung auf Wachsbasis  

    BEL-Nr. 3030  

    Aufstellung auf Metallbasis  

    BEL-Nr. 3410  

    Übertragung einer Aufstellung auf Metallbasis  

    BEL-Nr. 3610  

    Fertigstellung einer Prothese, Grundeinheit  

    BEL-Nr. 3620  

    Fertigstellung einer Prothese, je Zahn  

     

    Die BEL-Nr. 3010 honoriert Grundleistungen für die anschließende Aufstellung der Zähne. Sie ist für eine Aufstellung auf Wachs, aber auch für die Aufstellung auf einer Metallbasis, und ist einmal je Kiefer abrechenbar.