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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Abrechnung nach Bema und GOZ

    Partielle Prothesen - eine Gegenüberstellung

    | Bei der Berechnung partieller Prothesen bestehen zwischen Bema und GOZ erhebliche Unterschiede. Mehr noch: Man kann sogar sagen, dass der GOZ hier ein ganz anderer Denkansatz zu Grunde liegt. Während der Bema gewissermaßen eine Grundgebühr - die Nr. 96 - enthält, die bei jeder herausnehmbaren Teilprothese zum Tragen kommt und bei aufwendigerer Gestaltung - mit Metallbasis und komplizierten Halte- und Stützelementen - durch weitere Gebührenziffern ergänzt wird, beruht die Berechnung nach GOZ auf einem Entweder-Oder-Prinzip: entweder Kunststoff oder Metall als Basismaterial. |