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  • Gebührentipp GOZ  

    Abformung für Gegenkiefer- oder Planungsmodell gegebenenfalls unter Nr. 517 berechenbar

    Der Leistungstext der GOZ-Nr. 517 lautet: „Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer“. Die Nr. 517 ist demnach für eine individuelle Abformung abrechenbar, wenn diese aus methodischen Gründen erforderlich ist (etwa bei einem Fixationsabdruck über Gussteile) oder wenn die Kieferform die Verwendung eines konfektionierten Löffels nicht zulässt.  

     

    Letzteres kann natürlich auch bei der Abformung für ein Gegenkiefermodell der Fall sein. Ist ein Kiefer außergewöhnlich groß, klein, spitz oder flach oder weist ein Oberkiefer einen ungewöhnlich hohen Gaumen auf, ist eine präzise Abformung mit einem Konfektionslöffel nicht möglich. Dann muss der Löffel entweder durch Abdämmung, Verlängerung oder Anbringen von Stopps an die Kiefersituation angepasst werden oder man verwendet gleich einen individuellen Kunststofflöffel. In beiden Fällen ist die Abformung unter Nr. 517 abrechenbar. Das gilt auch für Abformungen, die der Erstellung von Planungsmodellen dienen. Ist in diesem Fall sowohl im Ober- als auch im Unterkiefer die Verwendung eines individualisierten oder individuell hergestellten Löffels erforderlich, fällt Nr. 517 gleich zweimal an.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 2 | ID 84777