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  • · Fachbeitrag · Zahnersatz

    Im Oberkiefer fehlen drei Zähne - trotzdem Festzuschuss für Modellgussprothese?

    Frage: „Handelt es sich bei der folgenden dreispannigen Brücke zum Ersatz von drei Zähnen um eine Regel- oder um andersartige Versorgung? Drei Zähne im OK fehlen, kommt trotzdem der Zuschuss für eine Prothese zum Tragen?“

     

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    Antwort: Obwohl im Oberkiefer nur drei Zähne fehlen, ist in diesem Fall die Regelversorgung eine Modellgussprothese und keine Brücke. Man könnte annehmen, dass hier die Festzuschüsse 1 x 2.1, 2 x 2.5 und 7 x 2.7 anfallen, aber die Befundbeschreibung 2.5 lautet: „An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“. Ausgehend von der mittleren Lücke ist entweder links oder rechts unmittelbar angrenzend eine einzige weitere Lücke mit jeweils einem fehlenden Zahn möglich. Da dies hier nicht zutrifft, wird ein Festzuschuss nach 3.1 ausgelöst.

     

    Es handelt sich bei diesem Zahnersatz um eine andersartige Versorgung, die Berechnung erfolgt ausschließlich nach der GOZ. Auch die Begleitleistungen (Anästhesien, bMF, Aufbaufüllungen, Rö-Leistungen) müssen nach der GOZ berechnet werden. Da die Pfeilerzähne nicht behandlungsbedürftig sind, existiert keine Berechnungsgrundlage nach dem Bema über die KCH-Abrechnung. 

     

    Anders wäre es, wenn Pfeilerzähne den Befund „ww“ aufweisen würden. Dann wäre die Versorgung auch andersartig, da ein Wechsel der Versorgungsform stattfände, aber Festzuschüsse für Kronen würden gewährt. Die Begleitleistungen, die im Rahmen der andersartigen ZE-Leistungen erbracht wurden und die ausschließlich durch die Andersartigkeit des Zahnersatzes bedingt sind, sind nach GOZ abzurechnen. Begleitleistungen, die auch bei der Regelversorgung angefallen wären (Anästhesien, bMF), werden nach dem Bema honoriert.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 14 | ID 28837340