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  • · Fachbeitrag · Zahnärztliche Befunderhebung (Teil 3)

    Die BEMA-Abrechnung der Befunderhebung ‒ akute Zahnschmerzen und PAR-Befund

    | Zu den Untersuchungs- und Befunderhebungsmethoden, die laut Behandlungsrichtlinie des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) situationsbezogen erbracht und abgerechnet werden können, gehören auch Maßnahmen bei akuten Zahnschmerzen sowie zum Parodontalbefund. Lesen Sie, auf welche Besonderheiten Sie bei der Abrechnung dieser Leistungen sowie bei einigen Einzelbefunden wie Sensibilitätsprüfungen und Röntgenleistungen achten müssen. |

    Akute Zahnschmerzen

    Eine lokale bzw. zahnbezogene Untersuchung mit anschließender Beratung über die notwendigen Maßnahmen löst bei einem GKV-Patienten die Abrechnung der BEMA-Nr. Ä1 aus. Dies ist bei akuten Schmerzfällen möglich ‒ auch im zahnärztlichen Notfalldienst ‒ oder wenn bei nicht bestellten Patienten aus Zeitgründen nur eine orientierende Untersuchung durchgeführt werden kann.

     

    BEMA-Nr.
    Leistung
    Punkte

    Ä1

    Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

    9